Wie wird der monatliche Betreuungsbeitrag berechnet?

Grundlage ist das Familieneinkommen pro Monat zum Stichtag des jeweiligen Betreuungsjahres, welches wie folgt berechnet wird:

Summe der Einkünfte des Kalenderjahres aller im Haushalt lebenden Personen nach § 2 Abs. 3 EstG abzüglich Einkommensteuer. Verluste werden in dem Jahr in dem diese entstanden sind berücksichtigt.

Zum Einkommen zählen unter anderem auch: Sonderzahlungen (zB Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Mieteinnahmen und Ausschüttungen etc.

Als Unterlagen gelten nur Nachweise, die im Kalenderjahr vor der Berechnung ausgestellt wurden. Bei Dienstverhältnissen werden die Jahreslohnzettel für das letzte Kalenderjahres herangezogen auch wenn diese erst im aktuellem Kalenderjahr ausgestellt wurden.

Als Nachweis gelten: Finanzamtbescheide, Jahreslohnzettel, Bescheinigungen vom Arbeitsmarktservice bzw. der Gesundheitskasse, Bescheide der Pensionskasse und dergleichen. Bei Nichtvorlage der Unterlagen wird der Betreuungsbeitrag unwiderruflich mit € 440 pro Monat für das Kinderhausjahr festgesetzt.

Geschwisterrabatt: 15% des von den Eltern zu tragenden Betreuungsbeitrages für jedes weitere Kind in unserer Kinderbetreuungseinrichtung.

Insoweit Ihr Kind, zum Stichtag 2. September des jeweiligen Betreuungsjahres, älter als drei Jahre  ist, wird vom Land Salzburg ein monatlicher Zuschuss (12x) für die zwei "Gratis" Kindergartenjahre in der Höhe von € 190 gewährt. Für besuchspflichtige Kinder ("Schulanfänger") wird der monatliche Zuschuss (10x) für die Monate September bis Juni in der Höhe von € 190 pro Monat gewährt. Da der Zuschuss somit für Juli und August wegfällt, erhöht sich der Betreuungsbeitrag um € 190. Diese Zuschüsse sind in den unten angeführten Betreuungsbeiträgen bereits in Abzug gebracht worden. Für unter Dreijährige wurde mit Regierungsbeschluss vom 23.12.2025 der monatliche Elternbeitragsersatz in der Höhe von € 40 ab September 2026 ersatzlos gestrichen. 

Der Abzug der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.

Höhe des Betreuungsbeitrags ab September 2026:


Einkommen
€ 0 - 4.000

Einkommen
über € 4.000



Betreuungsbeitrag in den Kleinkindgruppen und für Kinder unter drei Jahren in den alterserweiterten Gruppen 

    € 400
bis 8/26 € 360
   

   € 440
bis 8/26 € 400
     




Betreuungsbeitrag in den alterserweiterten Gruppen für Kinder über drei Jahre
     
    € 210
   
    € 250
     




besuchspflichtige Kinder (Schulanfänger) in den alterserweiterten Grupppen in den Monaten Juli und August
     

    € 400
   

    € 440
    

Die monatliche Jausen- und Essenspauschale beträgt zum Stichtag September 2026 € 155.

Zu jedem 1.3 und 1.9 wird der Betreuungsbeitrag auf Basis des VPI 2020 und die Jausen- und Essenspauschale auf Basis des VPI Mikrowarenkorbes 2020 wertgesichert. In den oben angeführten Betreuungsbeiträgen ist die Reduzierung gem. § 45 KKBG 2. Satz berücksichtigt.

Erst wenn wir für ihr Kind einen Platz reservieren ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 350 binnen einer Woche zu entrichten. Diese wird von uns automatisch rückerstattet, wenn der Betreuungsvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde, der Platz tatsächlich in Anspruch genommen und das Betreuungsentgelt für September fristgerecht entrichtet wird. Weitere Voraussetzung für eine gültige Reservierung ist auch die Übermittlung der Einkommensunterlagen binnen einer Woche. Es wird hierüber eine schriftliche Reservierungsvereinbarung abgeschlossen.

Es gibt aktuell folgende Zuschüsse zu den Betreuungskosten:

1. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinder-betreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist ab 2024 bis zu einer Höhe von € 2.000 pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Ab 2024 können die Betreuungskosten vom Dienstgeber direkt an die Eltern vergütet werden. Diesbezüglich sind dem Dienstgeber Kopien der Überweisungsbelege zu übergeben. 


2. Kinderbetreuungsfonds Land Salzburg: Informationen erhalten Sie im Referat für 2/06 – Jugend, Familie, Integration, Generationen unter der Telefonnummer: 0662 80 42 – 5435 oder 2174. 

https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/mat-foerderungen


3. Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-#salzburg

Alle Angaben ohne Gewähr.