Montessori Kinderhaus – Aigen, Gyllenstormstraße 1, 5026 Salzburg, Tel.: 0662/623946, montessori@gmx.at

Wie wird der Betreuungsbeitrag berechnet?


 
Grundlage ist das Familien-Netto-Einkommen pro Monat, welches sich je nach Erwerbsart wie
folgt errechnet:

Bei Nichtselbständigen (Dienstverhältnis):
bei regelmäßigem Monatslohn/-gehalt:
Nettolohn/-gehalt des Monatslohnzettels dividiert durch 12 mal 14 (somit werden die
Sonderzahlungen berücksichtigt) = Monatsnettoeinkommen
bei unregelmäßigem Monatslohn/-gehalt, Dienstgeberwechsel, etc.:
Jahreslohnzettel (Kennzahl 210 minus bezahlte Sozialversicherung und Lohnsteuer) : 12 = Monatsnettoeinkommen

Bei Selbständigen:
letzter Einkommensteuerbescheid: Einkommen minus Einkommensteuer =
Jahresnettoeinkommen dividiert durch 12 = Monatsnettoeinkommen.

Bei Arbeitslosen/KarenzgeldbezieherInnen/Hausfrauen/-männern:
- Bescheid Arbeitslosengeld AMS
- Bescheid Karenzgeldbezug/Kinderbetreuungsgeld GKK oder SV d.gew.Wirtschaft
- Nachweis Alleinverdiener Ehegatte/Lebensgefährte, Nachweis Alleinerzieher
(Mitversicherung, Anmerkung auf Gehalts-/Lohnabrechnung, Jahreslohnzettel oder
Einkommensteuerbescheid).

Zum Haushaltseinkommen zählen auch erhaltene Alimente. Bezahlte Alimente an nicht im
Haushalt lebende Kinder dürfen in Abzug gebracht werden. Nicht zum Haushaltseinkommen zählt die Familienbeihilfe.

Wir ersuchen um Vorlage der entsprechenden Unterlagen von beiden Elternteilen bei
Ehe/Lebensgemeinschaft, ansonsten um Meldezettel des nicht im Haushalt lebenden Partners
und Nachweis des Alleinerzieherfreibetrages.

Wenn kein Nachweis von beiden Elternteilen erbracht wird bzw. Unterlagen fehlen, ist der Verein berechtigt, den Höchstbeitrag zu verrechnen.

Es liegt somit im Interesse der Eltern, die Einkommensunterlagen vollständig vorzulegen.
Der Verein behält sich vor, die Beiträge mit Beginn eines neuen Betreuungsjahres anzupassen.

Geschwisterrabatt: 15% für jedes weitere Kind in unserer Kinderbetreuungseinrichtung, ausgenommen Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr.


HÖHE DES BETREUUNGSBEITRAGES 2010/11



Monatsnettoeinkommen 
Betreuungsbeitrag
bei Ganztagesbetreuung
EuroEuro
0           - 1.000,--
1.001,-- - 1.500,--
1.501,-- - 2.250,--
2.251,-- - 3.000,--
3.001,-- - 4.500,--
4.501,-- - 6.000,--
6.001,-- - 7.500,--
7.501,-- - 9.000,--
ab 9.001,--

160,--
185,--
235,--
260,--
285,--
335,--
385,--
430,--
440,--

Von der Salzburger Landesregierung werden ab 1.9.09 bei Ganztagesbetreuung und Einnahme des Mittagessens im
Kinderhaus pro Monat Euro 50,-- refundiert. Dieser Zuschuss wird dem
Verein direkt ausbezahlt. Sie können diesen Zuschuss bei den oben angeführten Betreuungsbeiträgen mit Ausnahme
beim Betreuungsbeitrag im verpflichteten Kindergartenjahr in Abzug bringen. Im verpflichteten Kindergartenjahr beträgt die Refundierung
bei Ganztagesbetreuung für den Zeitraum September bis Juli Euro 85,-- pro Monat. Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.